Fiktive Abrechnung – was ist das?
Die fiktive Abrechnung ist eine Möglichkeit, wie du deinen Unfallschaden abrechnen lassen kannst, ohne tatsächlich zu reparieren.
Wie funktioniert sie?
•Du lässt ein Gutachten erstellen (z. B. von einem unabhängigen Kfz-Sachverständigen).
•In diesem Gutachten steht:
•Wiederbeschaffungswert
•Restwert
•Reparaturkosten
•Du entscheidest, das Fahrzeug nicht zu reparieren (z. B. weil es noch fahrbereit ist oder du ein neues Auto willst).
Dann zahlt die Versicherung dir die Differenz:
Entschädigung = Wiederbeschaffungswert – Restwert
Beispiel:
•Wiederbeschaffungswert: 9.000 €
•Restwert: 2.000 €
•→ Auszahlung: 7.000 €
Du darfst dann mit dem beschädigten Auto machen, was du willst, z. B. verkaufen oder weiterfahren (sofern verkehrssicher).
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Die 130 %-Regel (auch „Opfergrenze“) – was bedeutet sie?
Die 130%-Regel erlaubt dir ausnahmsweise, dein Fahrzeug reparieren zu lassen, auch wenn die Reparaturkosten höher als der Wiederbeschaffungswert sind – aber nur bis zu 30 % darüber.
Voraussetzungen:
1.Reparaturkosten ≤ 130 % des Wiederbeschaffungswerts
2.Du musst das Fahrzeug fachgerecht reparieren lassen
3.Du musst das Fahrzeug mindestens 6 Monate weiter nutzen
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Beispiel:
•Wiederbeschaffungswert: 10.000 €
•Reparaturkosten: 12.500 € → = 125 %
•Restwert: 2.500 €
Da 12.500 € < 13.000 € (130 % von 10.000 €), darfst du trotzdem reparieren.
Du bekommst dann die Reparaturkosten erstattet – nicht nur die Differenz.
Aber: Du musst die Reparatur belegen (z. B. durch Rechnung oder Fotos) und das Auto weiterfahren.