Gutachten und Ihre Besteuerungsarten


Bei der Begutachtung von Unfallfahrzeugen unterscheidet man bei den Besteuerungsarten Regelbesteuert, Differenzbesteuert und Steuerneutral. Diese Unterscheidung ist wichtig, weil sie Auswirkungen auf die Ermittlung des Wiederbeschaffungswerts, des Restwerts und der Schadenregulierung hat.

1. Regelbesteuert

Definition: Der Verkäufer des Fahrzeugs (meist ein Händler oder ein vorsteuerabzugsberechtigtes Unternehmen) weist die Mehrwertsteuer (i. d. R. 19 %) separat aus.

Merkmal im Gutachten: Der Wiederbeschaffungswert und der Restwert werden netto + MwSt angegeben.

Bedeutung für die Schadenregulierung: Der Geschädigte kann bei nachgewiesenem Erwerb eines Ersatzfahrzeugs mit MwSt-Ausweis die Umsatzsteuer vom Versicherer erstattet bekommen.


2. Differenzbesteuert

Definition: Der Verkäufer (meist ein Gebrauchtwagenhändler) wendet die Differenzbesteuerung nach § 25a UStG an. Dabei wird die MwSt nur auf die Handelsspanne erhoben, aber nicht separat ausgewiesen.

Merkmal im Gutachten: Der Wiederbeschaffungswert ist brutto, aber ohne ausweisbare MwSt.

Bedeutung für die Schadenregulierung: Keine MwSt-Erstattung möglich, weil keine MwSt offen ausgewiesen wird.


3. Steuerneutral

Definition: Das Fahrzeug wurde von einer Privatperson gekauft oder befindet sich im Privatvermögen.

Merkmal im Gutachten: Der Wiederbeschaffungswert ist brutto, es gibt keine steuerlichen Auswirkungen.

Bedeutung für die Schadenregulierung: Keine MwSt-Erstattung, da keine MwSt gezahlt wurde oder wird.